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Ich bin an der Freien Universität Berlin hauptimmatrikuliert und bin zusätzlich an einer Zweithochschule in Berlin/Brandenburg eingeschrieben. Welche Fristen/Nachweise gelten für mich?

Wenn Sie an der Freien Universität Berlin hauptimmatrikuliert und an einer anderen Hochschule in Berlin oder Brandenburg ein Modulangebot bzw. einen Kooperationsstudiengang studieren, ist innerhalb der Rückmeldefrist eine Immatrikulations-/Studienbescheinigung der anderen Hochschule des laufenden Semesters mit Angabe aller Studiengangsbestandteile im Self-Service der Studierendenverwaltung hochzuladen.

Beachten Sie bitte unbedingt die jeweiligen Rückmeldefristen, da bei Fristversäumnis eine Säumnisgebühr von z. Zt. 19,94 € anfällt. Bei Überweisung der Säumnisgebühr geben Sie bitte die Matrikelnummer der Freien Universität Berlin an. Erfolgt keine Rückmeldung, wird die Exmatrikulation eingeleitet.

Wenn die andere Hochschule die Fernuniversität Hagen ist, brauchen Sie keine Immatrikulationsbescheinigung hochzuladen.

Beispiele für akzeptierte Immatrikulationsbescheinigungen finden Sie hier:

Humboldt-Universität, Technische UniversitätUniversität der Künste