Vorbereitung des ERASMUS-Studienaufenthalts
Bitte bereiten Sie sich auch jenseits der administrativen Prozesse gut auf den Auslandsaufenthalt vor.
Zu einigen wichtigen Themen bieten wir Ihnen hier Informationen:
Transcript of Records:Sollten Sie für die Bewerbung an der Partnerhochschule ein englischsprachiges Transcript of Records (Leistungsübersicht) benötigen, finden Sie hier Informationen, wie Sie dieses beantragen können:
Wo bekomme ich ein englisches Transcript of Records?
Sprache:
Semestersprachkurse im Sprachenzentrum der Freien Universität Berlin
Sprachkurse der Sprach- und Kulturbörse der Technischen Universität Berlin
Interkulturelles & Praktisches
Publikation des Deutschen Studentenwerks mit Fallbeispielen und interkultureller Einschätzung: „Eine Frage der Perspektive. Critical Incidents aus studentenwerken und Hochschulverwaltung“ (PDF).
Praktische Informationen zur Planung eines Auslandsaufenthalts vom DAAD: https://eu.daad.de/infos-fuer-einzelpersonen/foerderung-fuer-studierende-und-graduierte/praktische-informationen/de/
Internationaler Club / Lokale Erasmus-Intitiative: Internationale Studierende schon vor Ihrem Auslandsaufenthalt kennenlernen
Wohnen:
Illustrierte Wohnheimwörterbücher
Die Servicestelle Interkulturelle Kompetenz des Deutschen Studentenwerks und das Studierendenwerk Bielefeld haben verschiedene illustrierte Wohnheimwörterbücher publiziert. Illustrationen und Vokabeln in acht Sprachen helfen: Von Abflusssieb über Schadensmeldung, von Backofenleuchte bis Wäschetrocknerchip. Elf Kapitel widmen sich Themen wie Ankunft, Wohnungseinrichtung, Rechte und Pflichten als Mitbewohner, Küchentechnik, Energie sparen und Zusammenleben. Die Broschüren stehen hier als PDF-Versionen zur Verfügung.
Wohnheimwörterbuch: Deutsch-Französisch-Spanisch
Wohnheimwörterbuch: Deutsch-Englisch-Chinesisch
Wohnheimwörterbuch: Deutsch-Polnisch-Russisch
Broschüren des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland
„Umzug ins EU-Ausland, Verträge kündigen oder behalten?“ (pdf)
„Mieten in Frankreich“ (pdf)
„Studieren in Frankreich“ (pdf)
Auch wichtig:
Hinweise zu Versicherungen
Rückmeldung an der FU
Sie müssen sich an der FU zu jedem Semester, das Sie im Ausland verbringen werden, zurückmelden, damit Sie weiterhin immatrikuliert bleiben.
Beurlaubung und Semestergebühren
Erasmus-Studierende sind nicht verpflichtet, ein Urlaubssemester zu beantragen. Dennoch wird es häufig in Anspruch genommen, da das Urlaubssemester zwar als Hochschul-, nicht aber als Fachsemester gezählt wird und somit keine Studienzeit „verloren“ geht. Die Beurlaubung beantragen Sie bei der Studierendenverwaltung, einen entsprechenden Nachweis über Ihr Auslandsstudium erhalten Sie beim Erasmus-Team.
Mehr Informationen zum Urlaubssemester finden Sie hier: http://www.fu-berlin.de/studium/studienorganisation/immatrikulation/rueckmeldung/urlaubssemester/index.html
Erstattung der Semesterticketgebühren
Wenn Sie länger als vier Monate im Ausland sind oder beurlaubt sind, können Sie beim Semesterticket-Büro des AStA einen Antrag auf Rückerstattung der Gebühr beantragen. Für weitere Informationen siehe Webseite des AStA.
Hinweis für internationale reguläre Studierende, die an der FU mit einem Visum / einer befristeten Aufenthaltserlaubnis studieren:
Wenn Sie mit einem Visum oder einer befristeten Aufenthaltserlaubnis an der FU studieren und einen studienbezogenen Auslandsaufenthalt planen, beachten Sie bitte die folgenden Regelungen.
Meldung bei Auslandsaufenthalten über 6 Monate
Wenn Sie Deutschland für mehr als 6 Monate verlassen:
- Informieren Sie das Landesamt für Einwanderung (LEA) vor Antritt Ihres Auslandsaufenthalts
- Kontaktieren Sie das LEA rechtzeitig per E-Mail: https://www.berlin.de/einwanderung/ueber-uns/kontakt/formular.1279374.php Betreff: Sonstige Anfragen
- Beantragen Sie bei uns eine Bescheinigung über Ihren geplanten Auslandsaufenthalt
- Reichen Sie diese beim LEA zur Genehmigung ein
Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.berlin.de/einwanderung/aufenthalt/erloeschen-von-aufenthaltstiteln/
Wichtig
Ohne vorherige Meldung und Genehmigung kann Ihr Visum bzw. Ihre Aufenthaltserlaubnis erlöschen. Dies kann Ihre Wiedereinreise nach Deutschland und die Fortsetzung Ihres Studiums gefährden.
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis in Deutschland
Falls Ihre Aufenthaltserlaubnis während Ihres Auslandsaufenthalts abläuft:
- Beantragen Sie die Verlängerung rechtzeitig vor Ihrer Ausreise
- Stellen Sie sicher, dass Ihr Aufenthaltstitel in Deutschland für die gesamte Dauer des Auslandsaufenthalts gültig ist
Informationen zur Verlängerung finden Sie auf der Website unseres Pass-Services: https://www.fu-berlin.de/studium/international/studium_fu/einreise_aufenthalt/aufenthaltserlaubnis/index.html
Bitte beachten Sie
- Die Bearbeitung dauert in der Regel zwischen 4 und 16 Wochen je nach Belastung der Einwanderungsbehörde
- Eine Verlängerung ist normalerweise erst 4 Monate vor Ablauf auf der Seite der Einwanderungsbehörde möglich
- Mit Nachweis Ihres Auslandsaufenthalts kann der Antrag auch früher gestellt werden
Geltungsbereich
Diese Hinweise gelten für alle internationalen Studierenden, die einen Auslandsaufenthalt planen – auch bei Aufenthalten unter 6 Monaten.
