Wahl des zentralen Frauen- und Gleichstellungsrats im Januar
17.12.2025
Alle weiblichen Hochschulmitglieder der Freien Universität sind am 13. Januar aufgerufen, den zentralen Frauen- und Gleichstellungsrat zu wählen. Mitentscheidend für Stärke und Rückhalt des Frauenrats ist eine hohe Wahlbeteiligung. Wahlberechtigt sind alle weiblichen Mitglieder der Hochschule; sie wählen jeweils Vertreterinnen ihrer eigenen Mitgliedsgruppe.
Der zentrale Frauen- und Gleichstellungsrat ist viertelparitätisch besetzt und besteht aus zwölf Mitgliedern: drei Professorinnen, drei akademischen Mitarbeiterinnen, drei Studentinnen und drei Mitarbeiterinnen für Technik, Service und Verwaltung. Die Liste der Kandidatinnen für das Gremium hat der Zentrale Wahlvorstand im November 2025 veröffentlicht.
Gewählt werden kann am 13. Januar 2026 bis spätestens 15 Uhr in zahlreichen Wahllokalen an der FU oder vorab per Brief.
Für die Wahl in Präsenz ist ein gültiger amtlicher Lichtbildausweis vorzuweisen. Wer per Brief wählen will, sollte baldmöglichst, spätestens aber bis 5. Januar 2026, Wahlunterlagen beantragen, damit das eigene Votum rechtzeitig ankommt. Briefwahlunterlagen können beim Zentralen Wahlvorstand angefordert werden, sind in der Geschäftsstelle persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person abzuholen und müssen bis zum Abschluss der Wahlhandlung (15.01.2025, 15 Uhr) beim Zentralen Wahlvorstand eingegangen sein. Auf der Webseite der Geschäftsstelle des Zentralen Wahlvorstands finden sich alle wichtigen Informationen zu den bevorstehenden zentralen Wahlen.
Ebenfalls am 13. Januar 2026 werden in nahezu allen Bereichen die dezentralen Frauenwahlgremien gewählt, deren Aufgabe in der Wahl der jeweiligen dezentralen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Stellvertreterin besteht. Auskunft über eine etwaige Stimmabgabe per Briefwahl können die jeweils zuständigen dezentralen Wahlvorstände geben.

